Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma A & D ESTRICHBAU GMBH

1. Allgemeines

Die nachstehenden Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen Zustimmung der Firma A & D ESTRICHBAU GMBH abgeändert oder ausgeschlossen werden. Individualvertraglich vereinbarte Bestimmungen innerhalb des Vertragsverhältnisses gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur insoweit wirksam, wenn sie der Firma A & D ESTRICHBAU GMBH rechtzeitig zur Kenntnis gebracht wurden und soweit sie den individualvertraglichen wie auch den nachfolgenden Bestimmungen nicht entgegenstehen. Mündliche Abreden haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von der Firma A & D ESTRICHBAU GMBH schriftlich bestätigt werden.

2. Bestellungen und Auftragsannahme

2.1 Sämtliche Bestellungen, die der Firma A & D ESTRICHBAU GMBH vom Kunden unmittelbar oder über Außendienstmitarbeiter erteilt werden, bedürfen der Annahme durch schriftliche Auftragsbestätigung, es sei denn, es handelt sich um ein Bargeschäft.

2.2 Abweichungen der bestellten oder gelieferten Artikel von der Bestellung, insbesondere im Hinblick auf Material und Ausführung, bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts ausdrücklich vorbehalten.

3. Lieferzeit

3.1 Falls eine Lieferzeit vereinbart oder erforderlich ist, gilt Folgendes: Die von der Firma A & D ESTRICHBAU GMBH genannten Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als „verbindlicher Liefertermin“ von der Firma A & D ESTRICHBAU GMBH schriftlich bestätigt worden.

3.2 Die Lieferung durch die Firma A & D ESTRICHBAU GMBH steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Die Firma A & D ESTRICHBAU GMBH wird dem Kunden unverzüglich Mitteilung machen, falls eine Selbstbelieferung nicht stattfindet. Findet eine Selbstbelieferung nicht statt, gilt der Kaufvertrag als nicht geschlossen. Die Firma A & D ESTRICHBAU GMBH übernimmt kein Beschaffungsrisiko.

3.3 Voraussetzung der Einhaltung der Lieferzeit ist die rechtzeitige Erfüllung der vom Kunden übernommenen Vertragspflichten, insbesondere die Leistung der vereinbarten Zahlungen und gegebenenfalls der Erbringung vereinbarter Sicherheiten.

3.4 Im Übrigen ist der Kunde im Fall eines von der Firma A & D ESTRICHBAU GMBH zu vertretenden Verzuges zur Geltendmachung weiterer Rechte erst dann berechtigt, wenn eine von ihm nach Verzugseintritt gesetzte Nachfrist von mindestens drei Wochen fruchtlos verstrichen ist.

4. Versand

4.1 Ist ein Versand der bestellten Waren erforderlich, so erfolgt dies ab Sitz Firma A & D ESTRICHBAU GMBH Rechnung und Gefahr des Kunden. Mangels besonderer Vereinbarungen stehen der Firma A & D ESTRICHBAU GMBH die Wahl des Transportunternehmens sowie die Art des Transportmittels frei. Die Gefahr geht auch dann mit der Absendung ab Sitz der Firma A & D ESTRICHBAU GMBH auf den Kunden über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Dies gilt insbesondere auch für die Lieferung durch eigene Fahrzeuge der Firma A & D ESTRICHBAU GMBH.

4.2 Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits im Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die durch die Verzögerung entstehenden Kosten, insbesondere Lagerspesen, hat der Kunde zu tragen.

4.3 Die Firma A & D ESTRICHBAU GMBH ist nicht verpflichtet, die Sendung gegen Transportschäden zu versichern oder versichern zu lassen, es sei denn, eine entsprechende Verpflichtung ist von der Firma A & D ESTRICHBAU GMBH schriftlich übernommen worden.

5. Haftung für Mängel

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung zu untersuchen und bestehende Mängel der Firma A & D ESTRICHBAU GMBH unverzüglich, längstens bis zum übernächsten auf die Ablieferung folgenden Werktag, schriftlich mitzuteilen. Mängel, die verspätet, also entgegen der vorstehenden Pflicht, gerügt wurden, werden von der Firma A & D ESTRICHBAU GMBH nicht berücksichtigt und sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Mängelrügen werden als solche nur dann von der Firma A & D ESTRICHBAU GMBH anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.

5.2 Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der Waren an die Firma A & D ESTRICHBAU GMBH kann nur mit deren vorherigem Einverständnis erfolgen. Rücksendungen, die ohne vorheriges Einverständnis der Firma A & D ESTRICHBAU GMBH erfolgen, brauchen von dieser nicht angenommen zu werden. In diesem Fall trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung.

5.3 Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend.

5.4 Das Vorliegen eines als solchen festgestellten und durch wirksame Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte des Kunden:

a) Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, von der Firma A & D ESTRICHBAU GMBH Nacherfüllung zu verlangen. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, trifft hierbei die Firma A & D ESTRICHBAU GMBH nach eigenem Ermessen.

b) Darüber hinaus hat die Firma A & D ESTRICHBAU GMBH das Recht, bei Fehlschlag eines Nacherfüllungsversuches eine neuerliche Nacherfüllung, wiederum nach eigener Wahl, vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

5.5 Der Kunde kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Der Kunde hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches trifft auf die vergeblichen Aufwendungen zu.

5.6 Die Gewährleistungsfrist beträgt für neue und gebrauchte Güter ein Jahr seit Auslieferung. Der Kunde hat in jedem Fall zu beweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung vorgelegen hat.

6. Haftung für Pflichtverletzungen der Firma A & D ESTRICHBAU GMBH im Übrigen

Unbeschadet der Bestimmungen der Gewährleistungen sowie anderen in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in Fällen einer Pflichtverletzung der Firma A & D ESTRICHBAU GMBH folgendes:

6.1 Der Kunde hat der Firma A & D ESTRICHBAU GMBH zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, welche drei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz verlangen.

6.2 Schadenersatz kann der Kunde nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch die Firma A & D ESTRICHBAU GMBH geltend machen. Der Schadenersatz statt der Lieferung, bei Nichterfüllung § 280 III i.V.m. § 281 BGB, sowie der Verzögerungsschaden, § 280 II i.V.m. § 286 BGB, ist auf das negative Interesse begrenzt, Schadenersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung, § 282 BGB, ist auf die Höhe des vertraglichen vereinbarten Lieferpreises begrenzt. Schadenersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht aufgrund Unmöglichkeit ist ausgeschlossen.

6.3 Ist der Kunde für Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen würden, allein oder überwiegend verantwortlich, oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand während des Annahmeverzugs des Kunden eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen.

7. Ausschluss von Beschaffungsrisiko und Garantien

Die Firma A & D ESTRICHBAU GMBH übernimmt keinerlei Beschaffungsrisiko und auch keine irgendwie gearteten Garantien, es sei denn, hierüber ist eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden geschlossen.

8. Preise

Die Preisberechnungen erfolgen ab Sitz der Firma A & D ESTRICHBAU GMBH in EURO zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

Wir halten uns an von uns erstellte Angebote und Kostenvoranschläge 2 Wochen bindend ab Datum der Erstellung. Entwürfe, Zeichnungen, Pläne, Skizzen sowie Leistungsbeschreibungen bleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Sie dürfen ohne dessen Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Es handelt sich hierbei um geistiges Eigentum. Sie sind im Falle der Nichterteilung eines Auftrages umgehend an uns zurückzugeben.

9. Zahlungsbedingungen

9.1 Soweit nicht anders vereinbart gilt: Sämtliche Rechnungen der Firma A & D ESTRICHBAU GMBH sind innerhalb von 21 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu bezahlen. Erfolgt eine Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum, gewährt die Firma A & D ESTRICHBAU GMBH ein Skonto in Höhe von 2 %.

9.2 Bei Überschreitung des Zahlungsziels und nach erfolgter Mahnung sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz auf den Rechnungsbetrag zu bezahlen.

9.3 Wechsel werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zahlungshalber angenommen. Diskontierungsspesen werden von der Firma A & D ESTRICHBAU GMBH, unabhängig vom Zeitpunkt der Wechselannahme und vom Fälligkeitstag der Forderung an berechnet. Die Firma A & D ESTRICHBAU GMBH übernimmt keinerlei Gewähr für rechtzeitiges Inkasso oder rechtzeitigen Protest.

9.4 Werden Wechsel oder Schecks nicht termingerecht durch den Bezogenen gutgeschrieben, so werden in diesem Zeitpunkt sämtliche anderweitig bestehenden Forderungen der Firma A & D ESTRICHBAU GMBH gegenüber dem Kunden fällig. Anderweitig bestehende Zahlungsziele verfallen. Das gilt selbst für den Fall, dass eine Forderung bei Fälligkeit nicht bezahlt ist.

9.5 Eine Zurückhaltung der Zahlung oder eine Aufrechnung wegen gegebenenfalls bestehender Gegenansprüche des Kunden ist mit Ausnahme unbestritten oder rechtskräftig festgestellter Forderungen ausgeschlossen.

9.6 Sämtliche Forderungen der Firma A & D ESTRICHBAU GMBH gegen den Kunden, egal aus welchem Rechtsverhältnis, sind sofort zur Zahlung fällig, wenn ein Sachverhalt verwirklicht wird, der gemäß den gesetzlichen Bestimmungen oder vertraglichen Bestimmungen die Estrobau OHG zum Rücktritt berechtigt.

9.7 Bei Estrichausführung von Tagesbaustellen bis 200m² ist die Bezahlung sofort in bar zu beglichen. Wir bitten um Verständnis dafür, dass Verzögerungen bei der Bezahlung des Materialliefervorgangs dazu führen können, dass auch der Endtermin nicht eingehalten werden kann. Alle angegebenen Preise und Materialien sind von uns aus speziell für Ihr Bauvorhaben und Ihre Arbeiten angefragt worden. Die Gültigkeit der angegebenen Preise wird von uns für den Zeitraum von 3 Wochen garantiert.

10. Bonivereinbarungen

Bonivereinbarungen mit dem Kunden bedürfen der Schriftform. Die Durchführung von Bonivereinbarungen durch die Firma A & D ESTRICHBAU GMBH setzt voraus, dass der Kunde während der Laufzeit der Bonivereinbarung fristgerecht die offenen Forderungen der Firma A & D ESTRICHBAU GMBH ausgleicht. Befindet sich der Kunde mit Zahlungen in Verzug, wird die Bonivereinbarung insoweit unwirksam.

11. Eigentumsvorbehalt

11.1 Jede von der Firma A & D ESTRICHBAU GMBH gelieferten Ware bleibt deren Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des vertraglich vereinbarten Preises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierenden Forderungen. Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Kunden ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden gestattet. Sicherungsübereignungen an Dritte im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs durch den Kunden sind verboten.

11.2 Im Fall des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderung an die Firma A & D ESTRICHBAU GMBH ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderungen so lange einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma A & D ESTRICHBAU GMBH nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und daher unzulässig. Die Firma A & D ESTRICHBAU GMBH ist jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren. Die Firma A & D ESTRICHBAU GMBH kann bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder bei sonstigen Vermögensverfall des Kunden verlangen, dass dieser der Firma A & D ESTRICHBAU GMBH die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Verkauft der Kunde die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware selbst seinerseits unter Eigentumsvorbehalt, so behält er hierdurch das Eigentum für die Firma A & D ESTRICHBAU GMBH vor.

11.3 Ist die Forderung des Kunden aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Kunde bereits jetzt auch seine Forderungen aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an die Firma A & D ESTRICHBAU GMBH ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den die Firma A & D ESTRICHBAU GMBH dem Kunden für die weiter veräußerte Vorbehaltsware berechnet hatte.

11.4 Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden ist die Firma A & D ESTRICHBAU GMBH sofort zur Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von der Firma A & D ESTRICHBAU GMBH gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.

11.5 Übersteigt der Wert der Sicherheiten gemäß der vorstehenden Absätze dieser Ziffer den Betrag der hierdurch gesicherten noch offenen Forderungen auf absehbare Dauer um mehr als 20 %, ist der Kunde berechtigt, von der Firma A & D ESTRICHBAU GMBH insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, als die Überschreitung vorliegt.

11.6 Die Geltendmachung der Rechte der Firma A & D ESTRICHBAU GMBH aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den Kunden nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Der Wert der Ware zum Zeitpunkt der Rücknahme wird lediglich auf die bestehenden Forderungen der Firma A & D ESTRICHBAU GMBH gegenüber dem Kunden angerechnet.

11.7 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich und schonend zu behandeln und ausreichend zu versichern.

12. Rücktrittsrecht der Firma A & D ESTRICHBAU GMBH

Die Firma A & D ESTRICHBAU GMBH ist aus folgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:

a) Wenn sich entgegen der vor Vertragsschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist. Kreditunwürdigkeit kann ohne weiteres angenommen werden, in einem Fall des Wechsel- und Scheckprozesses, der Zahlungseinstellung durch den Kunden oder eines erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuches beim Kunden. Nicht erforderlich ist, dass es sich um Beziehungen zwischen der Firma A & D ESTRICHBAU GMBH und dem Kunden handelt.

b) Wenn sich herausstellt, dass der Kunde unzutreffende Angaben im Blick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung sind.

c) Wenn die unter Eigentumsvorbehalt der Firma A & D ESTRICHBAU GMBH stehende Ware anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden veräußert wird, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Ausnahmen hiervon bestehen nur, soweit die Firma A & D ESTRICHBAU GMBH ihr Einverständnis mit der Veräußerung schriftlich erklärt hat.

13. Kündigung

13.1 Der Besteller kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Besteller, so ist der Unternehmer berechtigt , die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was in Folge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart, durch anderweitige Verwendungen seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

13.2 Der Besteller kann den Vertrag innerhalb von 12 Werktagen kündigen, ohne dass dem Unternehmer ein Teil der vereinbarten Werksleistung zusteht. Kündigungen sind stets in Schriftform zu erklären.

14. Fließestrich

Mit Zustimmung zur Verrechnung der durch den Kunden bestellten Fließestrichwaren bei entsprechenden Industriebetrieben ist keine Vertragsübernahme des Kauf- und Liefervertrages zwischen dem Kunden und dem Industrieunternehmen durch die Firma A & D ESTRICHBAU GMBH verbunden. Eine entsprechende Vertragsübernahme wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Firma A & D ESTRICHBAU GMBH weist darauf hin, dass sie keine Gewährleistungshaftung für die von dem Kunden bezogenen Waren von den Fließestrichindustrieunternehmen übernimmt. Die Firma A & D ESTRICHBAU GMBH übernimmt lediglich nach entsprechender einzelvertraglicher Vereinbarung die Rechnungsabwicklung. Die in Rechnung gestellten Gebühren sind bei dem Bezug von Fleißestrichwaren unverzüglich nach Erhalt bei der Firma A & D ESTRICHBAU GMBH auszugleichen. Aufrechnungs- und/oder Zurückbehaltungsrechte mit Ausnahme von der Firma A & D ESTRICHBAU GMBH anerkannten oder gerichtlich festgestellten Forderungen, sind für den Kunden ausgeschlossen.

15. Unterlagen

Um unsere Leistungen auf die Verhältnisse Ihres Bauvorhabens abstimmen zu können, benötigen wir von Ihnen die bei Ihnen vorhandenen Unterlagen wie Lage- und Werkpläne, sowie die Wärmebedarfsberechnung. Soweit wir diese Pläne nicht erhalten, können wir keinerlei Haftung für eventuelle Schäden übernehmen. Wenn nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, können entsprechende Fotos auch zu Werbezwecken verwendet werden. Pläne, Skizzen sowie Entwürfe und Handzeichnungen sind geistiges Eigentum der Fa. A & D ESTRICHBAU GMBH und dürfen weder weiter gegeben noch in Eigenregie gefertigt, verändert und hergestellt werden.

16. Ausführung

Der Auftraggeber hat für die Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und das Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmer zu regeln. Er hat die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse – z.B. nach dem Baurecht, dem Straßenverkehrsrecht, dem Wasserrecht, dem Gewerberecht, usw. – herbeizuführen.

Der Auftraggeber ist befugt, unter der Wahrung der dem Auftragnehmer zustehenden Leistung (Absatz 2) Anordnungen zu treffen, die zur vertragsmäßigen Ausführung der Leistung notwendig sind. Die Anordnungen sind grundsätzlich nur dem Auftragnehmer oder seinem für die Leitung der Ausführung bestellten Vertreter, außer wenn Gefahr im Verzug ist, zu erteilen. Dem Auftraggeber ist mitzuteilen wer jeweils als Vertreter des Auftragnehmers für die Leitung der Ausführung bestellt ist.

Der Auftragnehmer hat die Leistung unter eigener Verantwortung nach dem Vertragsinhalt auszuführen. Dabei hat er die anerkannten Regeln der Technik sowie die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zu beachten Es ist seine Verantwortung, die Ausführung seiner vertraglichen Leistungen zu leiten und für Ordnung auf seiner Baustelle zu sorgen.

Der Auftraggeber hat, soweit nicht anderweitig vereinbart, dem Auftragnehmer unentgeltlich zur Benutzung oder Mitbenutzung folgendes zu überlassen:

a) Die notwendigen Lager- und Arbeitsplätze auf der Baustelle
b) Vorhandene Zufahrtswege und Anschlussgleise
c) Vorhanden Anschlüsse für Wasser und Energie

17. Erfüllungsort und Gerichtsstand

17.1 Soweit der Kunde Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz der Firma A & D ESTRICHBAU GMBH ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbarer ergebenden Streitigkeiten. Sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis gelten als am Sitz der Firma A & D ESTRICHBAU GMBH zu erbringen.

17.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.