Anhydritestrich
Eine der größten Vorteile von Anhydritestrich ist sein schnelles Trocknungsvermögen. Schon nach wenigen Tagen ist die Fläche zur Weiterverarbeitung bereit…
Unter einer Dampfsperre versteht man eine Schicht, die die Durchlässigkeit von Wasser verhindert oder verringert. Dampfsperren verhindern Wasserdampfdiffusion von Räumen mit hoher Raumluft-Feuchtigkeit zu Räumen mit niedriger Raumluft-Feuchtigkeit.
In Fußbodenkonstruktionen kann die Dampfdiffusion zu schädlicher Wasserdampfkondensation (Tauwasser) im Schichtenaufbau führen.
Die Dampfsperre wird auf der Seite mit dem höheren Dampfdruck eingebaut. Man unterscheidet Dampfsperren mit bremsender Wirkung und Dampfsperren mit sperrender Wirkung.
Bei der Dampfsperre mit bremsender Wirkung liegt der sd-Wert unter 1500 m. Das heißt, er ist geringer als die Sperrwirkung einer 1,5 km dicken Luftschicht. Beispiele sind Epoxidharzgrundierungen, chlorhaltige Latexfolien (als chlorhaltige Latices auf dem Markt).
Der Begriff Dampfbremse ist nicht genormt, wird in der Praxis jedoch verwendet. Dampfsperren mit sperrender Wirkung gelten als wasserdampfdicht. Sie haben einen sd-Wert über 1500 m. Das heißt, sie sind so dicht wie eine Luftschicht von über 1,5 km Dicke.
Alternative Abichtungen sind Abdichtungen, die den Stand der Technik erfüllen, jedoch von der Norm DIN 18195 noch nicht erfasst sind. Zu den alternativen Abdichtungen zählen unter anderem: streichfähige, bituminöse Abdichtungen, PVC-Kunststoffdichtungsbahnen, mineralische Elastoschlämme, thermisch verschweißte Spezialfolien aus Aluminiummaterial.
Abdichtende Maßnahmen gehören nicht automatisch zur Verlegeleistung bei der Erstellung des Fußbodens, sondern müssen extra vereinbart werden. Wir können Bauwerksabdichtungen gegen Bodenfeuchtigkeit nach DIN 18195-4 und gegen nichtdrückendes Wasser nach DIN 18 195-5 übernehmen. Die Art der Feuchtebeanspruchung und Abdichtungsmaßnahme sind vom Planer zu bestimmen. In schwierigen Fällen empfiehlt sich das Hinzuziehen eines Sonderfachmannes. Die Ausführung der Abdichtungsmaßnahme darf nicht unter 5°C Luft- und Bodentemperatur erfolgen.
Der Untergrund muss fest, eben (auch bei geneigten Flächen), frei von klaffenden Rissen, frei von Graten und Nestern sein. Die Abdichtung muss so beschaffen und verlegt sein, dass sie, ausgehend von der Richtung der Feuchtebeanspruchung, Bauteile schützt. Rohre und ähnliches liegen daher entweder auf der trockenen Seite der Abdichtung oder in abgedichteten Kanälen, Aussparungen oder Schächten. Anschlüsse und Durchdringungen müssen so ausgeführt sein, dass sie in gleicher Weise wie die Abdichtungsbahn selbst beansprucht werden können.
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